Beweisaufnahme Niederlande

  • Hallo,
    ich habe eine Beweisaufnahme in den Niederlanden durchzuführen.
    Dazu suche ich eine Zusammenfassung des Zeugnisverweigerungsrechts auf niederländisch. Irgendwie habe ich ein Brett vor dem Kopf und kann nichts finden! :gruebel: Kann mir jemand sagen, wo das noch mal zu finden war?
    Ich will ja nicht die Übersetzungskosten in die Höhe treiben!

    Vielen Dank und Grüße
    Trompeter

  • M. E. gilt in den Niederlanden nur das niederländische Zeugnisverweigerungsrecht. Am Besten lässt Du Dir von der niederländischen Empfangsstelle den niederländischen Vordruck über die Belehrung schicken, wenn Du ihn brauchst.

  • Beim Ausfüllen des Vordrucks vom Gerichtsatlas einfach in das Justizielle Netz wechseln in das Menü "Beweisaufnahme". Den Text kann man durch Anklicken der Flagge ins Niederländische übersetzen, den Text kopieren und in den Vordruck im Gerichtsatlas einfügen.

  • Über welches Zeugnisverweigeurungsrecht zu belehren ist, hat meiner Ansicht nach der Richter zu entscheiden.
    Und zur Übersetzung bitte ich um Hilfe:
    Wenn ich im Europäischen Gerichtsatlas die Übersetzungsfunktion anklicke, tut sich gar nichts.
    Und wenn ich zu 12.2.6 und 12.2.7 Eintragungen mache und selbst wenn ich nur schreibe: siehe Anlage, werden die doch sicher nicht übersetzt.
    Wenn ich dann die Vordrucke , wie so oft in Auslandssachen nicht abspeichern und ändern kann, dann habe ich ein Riesenproblem.
    Ich habe auch so einen Fall und weiß nicht, wie ich rein praktisch weiter vorgehen soll.

  • Das niederländische Formular habe ich nun doch erhalten.
    Mir ist es auch gelungen, dieses zu speichern.
    Nur ändern kann ich es nicht.
    Dann bleibt mir ja eigentlich nur übrig, Füllwörter in niederländischer Sprache in das deutsche Formular zu
    setzen und dann übersetzen zu lassen oder die Füllwörter in die Formulare zu kleben.
    Das kann es doch wohl nicht sein. Was mache ich falsch?

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