Und woraus ergibt sich das? Habe § 15 RpflG studiert und stehe wohl auf dem Schlauch. Bestellung Kontrollbetreuer okay, § 15 S. 2, aber Gegenbetreuer nach § 1792 BGB?
Zwangsgeld- Zahlung vom Konto der Betreuten
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Suchfunktion "Gegenbetreuer": https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…t=Gegenbetreuer
dort auch Verweis auf Vergütung des GB.
§ 15 RpflG enthält keinen Verweis auf §§ 1908i I, 1792 BGB als Richtervorbehalt.
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Da drängen sich mir leider gleich weitere Fragen auf:
a) was ist mit Fällen, in denen der Gegenbetreuer vom Richter bestellt wurde (meine, ich habe das hier auch schon mal gesehen)? Einfach weiter laufen lassen?
b) wie sieht denn so ein Beschluss aus? Hat jemand ein Muster einer Gegenbetreuerbestellung für mich?
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Wie bekannt, sind vom Richter vorgenommene Rechtspflegergeschäfte wirksam (§ 8 Abs. 1 RpflG); Gott segne den Richter, der mir die Arbeit abnimmt.
Als Beschlussmaske nimmst du die Maske "Betreuerbestellung" oder wie die bei eurem Programm heißt. Auf der word-Ebene lässt du "Betreuer" durch "Gegenbetreuer" überall ersetzen, fertigst die passende Begründung mit RMB und ab.
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