Hallo.
mein Sachverhalt:
- 99/09 = Scheidung mit VA
- PKH o. R. bewilligt, RA A beigeordnet
- Scheidung (4.896,-) ausgesprochen, VA (2.000,-) ausgesetzt
- RA A erhielt VV3100 und 3104 nach 6.896
- VA wieder aufgenommen (338/10)
- VKH o. R. bewilligt, RA B beigeordnet
- VA (nun 2.248,-) durchgeführt
- RA B beantragt VV3100 und 3104 nach 2.248,-
meine Frage:
1) Kann ich RA B eine 3104 geben, obwohl kein neuer Termin über den VA erfolgte?
2) Von welchen Werten muss ich ausgehen?
3) Muss ich die 3104 des RA A nach 2.000,- von der 3104 des RA B nach 2.248,- abziehen?
Ich bin gespannt auf eure Antworten?