Hallo zusammen,
Klägervertreter hat zunächst KFB beantragt, KFA wurde dem Gegnervertreter zugestellt (mit Einschreiben gegen Rückschein nach Ungarn), KFB wurde erlassen und wieder zugestellt mit EgR.
Nun beantragt der Klägervertreter die Bestätigung des KFB als Europ. Vollstreckungstitel und gleichzeitig, die Kosten des Vollstreckbarerklärungsverfahrens gegen den Beklagten festzusetzen.
Der KFB existiert ja bereits. Ist da jetzt das ganze noch mal zu veranstalten (Antrag zustellen, neuen KFB, neue Vollstreckbarerklärung, nochmal Kosten etc.)?
Danke!