Schon klar; für uns Festangestellte ergibt sich durch das Arbeitszeitkonto eine zusätzliche Flexibilität. Wir nehmen unsere Freizeit aber eher dann, wenn es uns persönlich passt. Auch wären wir nicht sehr erfreut, wenn uns die Nichtarbeit an einem gesetzlichen Feiertag von unserem Arbeitszeitkonto abgezogen werden würde.
Rechtliche Grauzone scheint zu sein, dass der Verleiher sein unternehmerisches Risiko von beschäfftigungslosen Zeiten über das Arbeitszeitkonto auf den Zeitarbeiter abwälzt.
Zur Ausgangsfrage: Tarifverträge in der Zeitarbeit lassen Arbeitszeitkonten zu,z.B.
http://www.fau.org/artikel/tarife…arifvertrag.pdf
Dort werden aber Höchstgrenzen von z.B. 150 Plusstunden (= ca. ein Monat) festgesetzt, davon darf der Arbeitgeber über 2 Arbeitstage/M. verfügen. Auch ist geregelt ab wann Überstundenzuschläge bezahlt werden müssen.
So kann man Überstundenzuschläge auf elegante Weise umgehen.
Aber da gibt es ja nicht nur TV sondern auch Betriebsvereinbarungen etc. Die Flexibilität soll natürlich nicht nur den AN zugute kommen sondern auch den AG.
Wie auch immer, dass es AG verboten sein soll Insolanern Arbeitszeitkonten zu bewilligen halte ich für ein Ammenmärchen.