Wir haben gerade einen Antrag auf Eintragung einer modifiezierten Zugewinngemeinschaft vorgelegt bekommen. Muss diese in das Güterrechtsregister eingetragen werden?
Wirkung entfaltet diese Güterrechtsvereinbarung ja erst, wenn die Ehe geschieden wird -> dann Gütertrennung
Andernfalls verbleibt es ja bei der Außenwirkung "normale" Zugewinngemeinschaft.