Steh einwenig auf dem Schlauch... Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen mit dem folgenden Inhalt:
1. Ratenzahlung 6.500,00 € in monatlichen Raten a 100,00 €
2. Kosten 10% zu 90%. Die Parteien sind sich darüber einig, dass für den Fall, dass der K ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem B zusteht, dieser Kostenerstattungsanspruch solange gestundet ist, wie die vereinbarte Ratenzahlung vom Beklagten geleistet werden muss.
Ratenzahlung ist noch nicht beendet. Nun kommt Kostenfestsetzungsantrag und es werden Zinsen beantragt:
Frage:
1. Würdet ihr den KFB erlassen...
2. Wie vermerke ich, dass der Betrag nicht fällig ist?
3. Zinsen dürften doch erst nach Ablauf der Stundung entstehen? Würdet ihr diese festsetzen?
Für Hilfe wäre ich dankbar