hallo,
mein Betreuter lebt im Heim und hat ein Wohnrecht an einem Haus. Es ist schuldrechtlich verpflichtet , die Betriebskosten sowie sämtl. anderen Kosten und Reparaturen zu begleichen.
Die Eigentümerin hatte angedacht , das Haus zu verkaufen und das Wohnrecht abzulösen. Hinsichtlich des Verkaufes tut sich nichts und der Betreute zahlt stehts die Hausnebenkosten. Wäre es nicht sinnvoll, wenn der Betreuete auf das Wohnrecht unentgeltlich verzichtet ? Wäre er dann auch von seiner schuldrechtlichen Verpflichtung zur Kostentragung frei ?