Hallo allerseits,
wie würdet Ihr hier anrechnen (RVG).
Es gab außergerichtlich zwei Angelegenheiten:
M(ieter) wurde zur Zahlung angefallener Mietrückstände aufgefordert. Für die Nichtzahlung wurde gerichtliche Geltendmachung und ggf. Kündigung angekündigt (Streitwert sagen wir mal 1.000 €).
M zahlt nicht und es sind weitere Zahlungsrückstände angefallen. Gerichtliche Mahnbescheid wird beantragt (Gegenstandswert nun 2.000,00 €, wobei hierbei aus 1.000,00 € angerechnet wurde).
V(ermieter) entschließt sich darüber hinaus (unabhängig von der Mahnsache) zu kündigen. Gegenstandswert 12.000,00 €
M räumt nicht, zahlt nicht und legt Widerspruch gg Mahnbescheid ein. Nun folgt die Aufforderung zur Begründung.
Die ursprünglich nur auf Zahlung der Mietrückstände ausgelegte Mahnsache wird im streitigen Verfahren auf alle GEsichtspunkte erweitert und mit der Angelegenheit Räumun verbunden.
Der Gegenstandswert liegt nun bei 26.000,00 €.
In welcher Höhe und aus welchem Streitwert würdet Ihr nun anrechnen? (P.s.: Es handelt sich immer um 1,3 Geschäftsgebühren).
Vielen Dank für sachdienliche Tipps.