Guten morgen - irgendwie bin ich heute morgen bezgl. folgender Frage einer Kollegin leicht irrtiert, vlt. könnt ihr die Sache aufklären:
Wir haben einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus dem Jahr 2005 - die Gläubigerin beantragt nun die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel aufgrund einer Fusion aus dem Jahr 2007.
Bei Fusion war die PfüB-Gläubigerin übertragende Rechtsträgerin, sodass § 727 ZPO greifen würde - nur auch bei einem PfüB? Hatte so einen Fall bislang nicht...mag sein das ich auf dem Holzweg bin, aber der PfüB ist doch lediglich eine Vollstreckungshandlung und dafür kann es doch keine Rechtsnachfolgeklausel geben, oder?