Gesellschafterliste bei Ersteintragung UG

  • In meiner Akte liegt mir eine Anmeldung zur Ersteintragung einer UG vor.

    Die Frage, die sich mir diesbezüglich stellt ist, ob ich bei einer UG auch eine Gesellschafterliste benötige.

    Aus § 5 a GmbHG ergeben sich keine abweichenden Regelungen bezüglich § 8 I Nr. 3 GmbHG (Einreichung Gesellschafterliste) und darum glaube ich, dass ich auch dort eine Gesellschafterliste benötige oder sehe ich das falsch?

    Kann mir einer eine Fundstelle nennen, aus der sich ergibt, ob ich sie benötige oder nicht?

    Im HRP hab ich nichts diesbezüglich gefunden (Rn. 940 a ff.).

    Gruß

  • Was lernt man in der FH?
    Immer drei Paragrafen vor und nach der gefundenen Vorschrift zusätzlich lesen ;)

    Versuchs mal mit § 2 Abs. 1a GmbHG.
    Zusammen mit der entsprechenden Kommentierung müsste das deine Frage beantworten.

  • Bei der UG, die nach Musterprotokoll gegründet wird, gibt es keine Gesellschafterliste. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um eine vereinfachte Gründung handelt. Es gibt nur das Musterprotokoll.

  • Wer lesen kann, ist klar im Vorteil :)

    Manchmal sieht man halt den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

    Danke für die schnelle Hilfe.

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