....oder wann entstehen die Gebühren eigentlich?
Ich bekomme einen Antrag auf KFB. Ich sehe anhand der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, dass diese alle ohne Mehrwertsteuer erfolgt sind. Im Antrag sind sie nun mit drin.
Auf meine Zwivg schreibt der RA nun, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung nie bestanden hätte und daher fälschlicherweise nicht berücksichtigt wurden.
Also nun mit oder ohne festsetzen? Ich habe am Anfang ohne tendiert, bin jetzt aber eher bei mit (Gl wird die Mwst ja in Rechnung gestellt)... Habe leider in der Literatur und mit der Suche nichts gefunden...
Viele Grüße
nina