Beteiligung an einer Genossenschaftsbank

  • Meine Betreuerin will den bereits vorhandenen Anteil (5.408 €) an einer Genossenschaftsbank um 90.000 € kräftig aufstocken. Ich habe erhebliche Bedenken bzgl. der Anlage wg. fehlender Einlagensicherung und Verlustmöglichkeit im Falle der Insolvenz des Kreditinstitutes.

    Ich hätte gerene ein paar Meinungen aus dem Forum!

    Danke für die Mühe!

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  • Ich vermute mal, dass es sich um sogen. nachrangige Anteile* handelt, d.h., bei einer Insolvenz würden erst alle anderen Verbindlichkeiten berücksichtigt, ehe diese Anteile vielleicht auch noch was bekommen. Außerdem ist die Laufzeit meist ziemlich lange, vorzeitige Rückgabe -wenn überhaupt- nur zum Kurswert. Selbst bei hohem Vermögen würde ich 90.000€ für sehr gewagt halten.

    *vermutlich richtig: "Anleihe"

    Einmal editiert, zuletzt von uschi (25. März 2013 um 21:15) aus folgendem Grund: ergänzt.

  • Richtig !
    Eine solche Höhe an "normalen" Genossenschaftsanteilen wäre sehr ungewöhnlich.
    Meist sind die Genossenschaftsanteile von der Höhe und Anzahl her begrenzt.
    Ohne nähere ( schriftliche ! ) Infos ist hier schwer , eine weitere Aussage zu treffen.
    Ansonsten gilt das von rpfl92 bereits Gesagte.

  • Die Bank wirbt mit dem Flyer "Bankteilhaber".

    "Bankanteile sind eine Unternehmensbeteiligung ohne Korsrisiko. Sie haben nach dem Beschluss der Vertreterversammlung Anrecht auf eine jährliche Dividende. In den letzten Jahren lag diese stets über Marktzinsneveau. Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 25%."

    Ein Bankanteil kostet 52 €. Kündigungsfrist 6 Monate zum Ende des Jahres. Nach der folgenden Vertreterversammlung erfolgt Rückzahlung. Von Risiken steht nichts im Flyer.

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  • In der Werbebroschüre steht also verständlicherweise nichts von Risiken.

    Ist denn auch ein Stimmrecht bei der Vertreterversammlung dabei?


    Wie auch immer das Risiko erscheint vertretbar und mit Blick auf den Wortlaut von § 1811 S.2 BGB ist die Genehmigung fast nicht zu versagen.


    Ob man allerdings mit insgesamt knapp 100 TEUR an einer einzigen Bank beteiligt sein muss darf bezweifelt werden, kommt aber auf die Gesamtzusammensetzung des Vermögens an.

  • Hallo Isophane, das hört sich nach einem typischen Genossenschaftsanteil an. Allerdings ist die "Anlage" hier idR nach Betragshöhe beschränkt - mehr als 10.000 Euro kann man hier normalerweise nicht anlegen. Aber vielleicht ist das hier auch nicht "normal" ;) Rene

  • Hab mit der BaFin telefoniert. Man sagte mir dort, dass es formell eine Mitgliedschaft ist. Als Mitglied einer Genossenschaft haftet man in voller Höhe mit seinem Anteil im Falle der Insolvenz. Aufgrund dieses Haftungskriteriums sieht die BaFin solche Anteile als Eigenkapital der Bank an. Eine Mündelsicherheit besteht danach wohl nicht.

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  • Offenbar tatsächlich Geschäftsanteile. Habe ich bislang noch nie gehört, dass man die unbegrenzt zeichnen kann.
    Sie sind allerdings alles andere als mündelsicher. Wenn man einen Sparbrief bei der Genossenschaft kaufen würde, wäre der durch den Genossenschaftseinlagensicherungsfond abgesichert, so aber ist man bei 0, wenns die Bank nicht mehr gibt. Obs die Rendite (die auch nicht garantiert wird!) wert ist, ein solches Risiko einzugehen?

  • Klarstellend : Bei Anlagen nach § 1811 BGB kommts gerade nicht auf deren Mündelsicherheit an.
    Dass man Gen-Anteile in dieser Höhe zeichnen kann, erscheint mir 1.) neu und 2.) vom Risiko her bei 30 % des Gesamtvermögens nicht nachtragbar.
    Anlagen nach § 1811 BGB dürften normalerweise in dieser Größenordnung nicht genehmigt werden.
    Das ganze sähe bei einem Multimillionär sicher anders aus.

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