der Schuldner diejenigen Sachen, bezüglich derer die Herausgabeansprüche des Schuldners gegen das Kreditinstitut gepfändet sind herauszugeben hat."
So lautet eine beantragte Anordnung einer recht großen Kanzlei auf Seite 8 des Vordrucks. Nun tue ich mir schwer, dem Schuldner die Herausgabe von etwas anzuordnen, was 1. nichtmal selbst bei ihm liegt (da ja beim Drittschuldner) und 2. worüber er aufgrund der Pfändung nicht mehr verfügen dar.
Steh ich auf dem Schlauch oder wie seht ihr das?
In der Suche muss ich ehrlich gestehen, weiß ich nicht was ich hierbei für Suchbegriffe eingeben soll. Daher ohne SuFu eingestellt.
Grüße und vielen Dank!