PfÜb - Zustellungsbevollmächtigter für Schuldner in Russland

  • Hallo!
    Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses gegen einen Schuldner in Moskau. Für diesen ist ein Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland angegeben, der im Titel noch nicht genannt war.

    Ich habe dann mal ganz doof nachgefragt, wie der Gläubiger denn jetzt auf den Zustellungsbevollmächtigten kommt, da dieser im Titel (welcher grade mal 4 Wochen alt ist) noch nicht drin steht.
    Daraufhin bekam ich eine Kopie einer notariellen Kaufvertragsurkunde über ein Grundstück, in welcher mein "Zustellungsbevollmächtigter" als Dolmetscher für den Schuldner anwesend war, da der Schuldner (= Käufer) kein Deutsch kann. In der notariellen Urkunde heißt es: "Der Käufer bestellt Herrn xy (=Dolmetscher) zu seinem Zustellungsbevollmächtigten. Alle Schriftstücke, die diesen Vertrag und seine Abwecklung betreffen sind nur an den Bevollmächtigten zuzustellen."

    Ich hab jetzt ein Versäumnisurteil, in welchem nur drin steht, dass der Beklagte eine Summe an den Kläger zu zahlen hat. Ob das mit dem Kaufvertrag zusammen hängt, kann ich nicht sagen.

    Kann ich den Zustellungsbevollmächtigten einfach so akzeptieren? Es ist ja ein rechtsgeschäftlich bestellter Bevollmächtigter, der nicht einmal ein Rechtsanwalt ist. Und die Vollmacht ist für den PfÜb meines Erachtens nicht wirksam.
    Oder stört mich das auch gar nicht, da Zustellung an den Schuldner ja nicht zwingend notwendig ist?

  • ich würde ersma über die Zuständigkeit nachdenken. Aus dem Zustellungsbevollmächtigten kann man doch keine örtliche Zuständigkeit herleiten. :gruebel:

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