Festsetzung Pfändungfreibetrag

  • Guten Morgen,
    kann ich als Gläubiger beantragen, den Pfändungsfreibetrag bei einer Unterhaltspfändung nachträglich festzusetzen? :gruebel: Wir hatten 2012 Lohnpfändung wegen rückständigem und laufenden Unterhalt erwirkt. Allerdings fehlt in dem Pfüb der Bezug auf § 850d ZPO. In dem erlassenen Pfüb wurde kein Freibetrag durch das Gericht festsgesetzt.
    Der Drittschuldner benötigt für die weitere Pfändung nach seiner Ansicht einen gerichtlichen Beschluß.
    Danke für Hilfe

  • Danke, ich hab noch eine Nachfrage:
    Kann in dem nachträglichen Antrag die Festsetzung des Freibetrages nach §850d beantragt werden, obwohl im Pfüb der entsprechende Passus fehlt?
    Grüße

  • Danke, ich hab noch eine Nachfrage:
    Kann in dem nachträglichen Antrag die Festsetzung des Freibetrages nach §850d beantragt werden, obwohl im Pfüb der entsprechende Passus fehlt?
    Grüße

    Ja, ich dachte genau darum ging es dir :gruebel:

  • Ich ging davon aus, dass § 850d auch nachträglich ausgeschlossen ist, wenn im Pfüb der Passus fehlt. Daher war Frage eins eher darauf gerichtet, ob grundsätzlich eine Antragsrecht als Gläubiger besteht, da der Drittschuldner die Freibeträge doch eigentlich nach 850c selbst bestimmen kann.
    Danke für die schnelle Hilfe :)

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