Erinnert mich an § 88 II ZPO zur Vollmachtsvorlage der Inkassos.
Einen Analogieschluss vermag ich in beiden Fällen
§ 88 II ZPO , § 91 II,3 ZPO tatsächlich nicht ad-hoc
zu begründen.
Bin aber relativ sicher, dass ich ihn in beiden Fällen begründen könnte, wenn ich Zeit und Muße hätte ...
da ich weder das eine noch das andere habe, bin ich mir aber wiederum auch nicht ganz so sicher ...
ich überlasse das mal nächster höchstrichterlicher RS