Reisekosten Anwärter

  • Hallo zusammen,

    ich bearbeite seit kurzer Zeit Reisekosten und habe nun folgendes Problem.

    Ich habe einen GV-Anwärter der zum Einführungslehrgang in Schwetzingen war und dafür Reisekosten für die Hin- und Heimfahrt abrechnen möchte...von Kollegen wurde mir gesagt, dass das wohl so ist, aber woes steht weiß keiner, da aus der VwV-Jum zu § 3 LRKG BaWü unter Ziffer 3.10.5.2 ergibt sich das ganze nur für Monschau...

    Weiß jmd. wo das steht, oder ob das auch für Schwetzingen analog Anwendung findet und wo dies dann zu beantragen ist???

  • "VwV-Jum zu § 3 LRKG BaWü unter Ziffer 3.10.5.2" regelt alleine die Zuständigkeit für die Abrechung der Reisekosten und nicht, ob Reisekosten dem Grunde nach entstehen - natürlich tun sie das in diesem Falle.


    Die Zuständigkeit ergibt sich m.E. eindeutig aus 3.10.5.1. "die jeweilige Ausbildungsstelle" (ist zuständig), also die FH in Schwetzingen. Da mal anrufen und einen Gruß von mir ausrichten :D.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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