Hallo zusammen,
ich bräuchte da mal schnell möglich eure Hilfe:
Folgender Sachverhalt. Der Gläubiger beantragt bei dem Gericht, wo der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wurde die Anordnung der Versteigerung des Geschäftsanteils des Drittschuldners (GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M.) und das Mindestsgebot gem. § 817a ZPO auf 500 € festzusetzten, da der Nominalwert entsprechend der Einlage 1000 € beträgt.
Ich hatte solch einen Antrag noch nie
Wer ist zuständig?!?! Ich oder Frankfurt und woraus ergibt sich das §§ ...?!?
Wie hat mein Beschluss auszusehen ?!?! Hätte mir da jemand ein Muster
Muss ich den Schuldner vorher anhören?!? Warscheinlich schon oder?
Und kann ich das Mindestgebot einfach so festsetzen oder brauch ich darüber ein Gutachten.