Anordnung der Versteigerung von GmbH-Geschäftsanteilen §§ 844,857 ZPO

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte da mal schnell möglich eure Hilfe:

    Folgender Sachverhalt. Der Gläubiger beantragt bei dem Gericht, wo der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen wurde die Anordnung der Versteigerung des Geschäftsanteils des Drittschuldners (GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M.) und das Mindestsgebot gem. § 817a ZPO auf 500 € festzusetzten, da der Nominalwert entsprechend der Einlage 1000 € beträgt.

    Ich hatte solch einen Antrag noch nie :eek:

    Wer ist zuständig?!?! Ich oder Frankfurt und woraus ergibt sich das §§ ...?!?
    Wie hat mein Beschluss auszusehen :gruebel:?!?! Hätte mir da jemand ein Muster :daumenrau

    Muss ich den Schuldner vorher anhören?!? Warscheinlich schon oder?

    Und kann ich das Mindestgebot einfach so festsetzen oder brauch ich darüber ein Gutachten.


    :confused::confused::confused:

  • Zur örtlichen Zuständigkeit siehe Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 844 Rn. 3.
    Rechtliches Gehör ist zu gewähren, vgl. aaO Rn. 4

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