Hallo ihr,
Ich habe eine ziemlich blöde Kostengrundentscheidung. Nach dieser tragen die Klägerin 2/5 und die Beklagte 3/5 für das Berufungsverfahren. Für das Zulassungsverfahren trägt die Klägerin 2/3 und die Beklagte 1/3. Nun bilden ja Zulassungs- und Berufungsverfahren eine Angelegenheit (s. Vorb. 3.2 Rn. 9 g/s). Gebühren fallen also nur einmal an. Soweit klar und logisch, aber welche Quote nehme ich jetzt? Die für das Zulassungs- oder das Berufungsverfahren? Ich möchte den Richter bitte verhauen....