Hallo Zusammen,
ich bin mir nicht ganz einig, wie im folgenden Fall vorzugehen ist:
Schuldner bezieht ALG II und Unfallrente von der BG, beides Sozialleistungen.
Jetzt muss ja der unpfändbare Grundbetrag irgendwo zu entnehmen sein.
Die BG hat jetzt Erinnerung eingelegt und gesagt, ich muss ja bestimmen woraus.
Quasi aus der "sichereren" oder? Aber was ist denn bitte sicherer? Unfallrente oder ALG II? Beides gleichwertig und ich kann eins bestimmen?
Danke für Infos