Kontopfändung - Eingang Erbe der Tochter

  • Sorry Leute, Rechtsantragstelle und mega viel los...
    Klar liefere ich gerne nach!

    Also: Konto ist natürlich P-Konto der muss ja irgendwie an sein Geld kommen.
    Sch kriegt nur Geld von der ARGE.

    Kind ist von 88 also 26, keine Ahnung warum die kein eigenes Konto hat.

    Erbe ist 2.874,22 €. Wie das mit dem Erbe genau passiert ist kann ich noch nicht nachvollziehen.
    Sch ist jedenfalls bei Bank A und Erbe kam von Bank B, keine Ahnung wieso die auf so nen Quatsch kommen sich das auf das P-Konto zahlen zu lassen....

  • Ach ja, es geht auch das Gehalt von der Tochter über 1500 € auf das Konto der Sch und ist wohl auch beim Sockel mit berücksichtigt... keine Ahnung was die Bank da wieder macht...

  • Und bzgl. Eilbedürftigkeit, das Geld ist bereits am 30.7. auf das Konto gezahlt wurden, sodass nächsten Mittwoch die 4 Wochen für die Bank ablaufen... daher wäre es schon evtl. meine Zuständigkeit, weil bis dahin hat PG doch bestimmt nicht entschieden oder.

  • Das Prozessgericht soll ja nicht abschließend, sondern (genau wie das VG) nur über die einstweilige Einstellung entscheiden. Warum das nicht innerhalb von 10 Tagen gehen soll weiss ich nicht.

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