Diese Ausführungen bestätigen meine Meinung immer mehr, dass Zinsen nicht als mitgepfändet angesehen werden können. Vermutlich ist es sogar so, dass der Satz hinsichtlich der weiteren Zinsen einfach nur in dem Textbaustein steht, ohne dass der Gläubiger überhaupt wollte, dass er stehen bleibt. Aber auch das sind nur Vermutungen meinerseits.
Dafür, dass Du die Pfändungsbearbeitung nur in Vertretung machst, muss ich sagen, dass Du Dich in die Materie sehr gut eingearbeitet hast. Kompliment!