Hallo Ihr Lieben,
ich brauch mal dringend Eure Hilfe:
Ich habe eine Anmeldung, bei der der Insolvenzverwalter der A-GmbH die Änderung der Firma in "Abwicklungsgesellschaft A-GmbH" ändern möchte.
Gesellschafterin der A-GmbH ist die B-GmbH (nicht in Insolvenz).
Der Anmeldung beigefügt war eine notarielle Urkunde, in der der Insolvenzverwalter (wörtlich) "handelnd in seiner Eigenschaft als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH" erklärt, die Firma in "Abwicklungsgesellschaft A-GmbH" zu ändern und infolgedessen auch dahingehend der Gesellschaftsvertrag geändert wird.
Nun habe ich moniert, dass zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ein Beschluss der Gesellschafter, hier der alleinigen Gesellschafterin, die B-GmbH, erforderlich sei.
Der Notar übersendet mir nun einen Beschluss des LG Essen v. 4.5.2009, Az. 44 T 3/09 und beruft sich auf diesen und schreibt, der Inso-Verwalter sei auch ohne Gesellschafterversammlung berechtigt die Firma zu ändern. In dem Beschluss geht es aber um die Änderung der Firma, weil diese verkauft/abgetreten wurde und die Gesellschaft eine neue Firma "braucht".
In meinem Fall wurden, wie mir heute vom Notar mitteilte, "die Markenrechte und immateriellen Vermögensgegenstände als Wort-Bildmarke an einen Dritten übertragen".
Was mich nun auch noch zusätzlich verwirrt ist, dass der Inso-Verwalter grundsätzlich ja die Firma beibehält und nur um den Zusatz "Abwicklungsgesellschaft" ergänzt.
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen und sagen, ob der Inso-Verwalter so handeln darf oder ob ich doch einen Gesellschafterbeschluss benötige. Ggf. mit entsprechendem Literaturhinweis.
Über jede Hilfe bin ich dankbar!!!
Im HRP bin ich leider auch nicht fündig geworden.