Firmenänderung einer GmbH durch deren Insolvenzverwalter

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich brauch mal dringend Eure Hilfe:

    Ich habe eine Anmeldung, bei der der Insolvenzverwalter der A-GmbH die Änderung der Firma in "Abwicklungsgesellschaft A-GmbH" ändern möchte.

    Gesellschafterin der A-GmbH ist die B-GmbH (nicht in Insolvenz).

    Der Anmeldung beigefügt war eine notarielle Urkunde, in der der Insolvenzverwalter (wörtlich) "handelnd in seiner Eigenschaft als Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH" erklärt, die Firma in "Abwicklungsgesellschaft A-GmbH" zu ändern und infolgedessen auch dahingehend der Gesellschaftsvertrag geändert wird.

    Nun habe ich moniert, dass zur Änderung des Gesellschaftsvertrages ein Beschluss der Gesellschafter, hier der alleinigen Gesellschafterin, die B-GmbH, erforderlich sei.

    Der Notar übersendet mir nun einen Beschluss des LG Essen v. 4.5.2009, Az. 44 T 3/09 und beruft sich auf diesen und schreibt, der Inso-Verwalter sei auch ohne Gesellschafterversammlung berechtigt die Firma zu ändern. In dem Beschluss geht es aber um die Änderung der Firma, weil diese verkauft/abgetreten wurde und die Gesellschaft eine neue Firma "braucht".

    In meinem Fall wurden, wie mir heute vom Notar mitteilte, "die Markenrechte und immateriellen Vermögensgegenstände als Wort-Bildmarke an einen Dritten übertragen".

    Was mich nun auch noch zusätzlich verwirrt ist, dass der Inso-Verwalter grundsätzlich ja die Firma beibehält und nur um den Zusatz "Abwicklungsgesellschaft" ergänzt.

    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen und sagen, ob der Inso-Verwalter so handeln darf oder ob ich doch einen Gesellschafterbeschluss benötige. Ggf. mit entsprechendem Literaturhinweis.

    Über jede Hilfe bin ich dankbar!!!

    Im HRP bin ich leider auch nicht fündig geworden.

  • Der Entscheidung des LG Essen lag die Besonderheit zugrunde, dass sich die „Marke" in der Firmierung widerspiegelte und nach Veräußerung der Markenrechte die Firmierung unzulässig geworden war.

    Nur in diesem ganz speziellen Fall sah das Gericht die Möglichkeit gegeben, dass der Insolvenzverwalter - ohne einen Gesellschafterbeschluss - die Anmeldung der Firmenänderung vornehmen konnte.

    Liegt dieser besondere Umstand in dem von Dir geschilderten Fall nicht vor, geht ohne Beschluss der Gesellschafterin nichts.

  • Vielen lieben Dank für deine Antwort! Genau so seh ich das auch.

    Die Marke in der Firma wurde zwar auch in meinen Fall veräußert, aber der Insoverwalter will die Firma so ändern, dass die Marke bestehen bleibt und lediglich der Zusatz "Abwicklungsgesellschaft" voran gestellt wird und das ist m.E. gerade kein solcher Fall, wie von dem Essener LG entschieden.

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