Hallo zusammen,
ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd...
Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Zwei Vollstreckungsbescheide aus dem Jahr 1998.
Die RA-Kanzlei beantragt die Eintragung der Verzinsung i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz hinsichtlich der Kosten des Verfahrens seit Datum der Vollstreckungsbescheide.
Im VB steht jedoch, dass die Kosten des Verfahrens mit 4 % seit Erlass des Bescheides zu verzinsen sind.
1. Frage: Datum (wann ist Erlass? Erteilung oder ZU an den Antragsgegner?)
2. Frage: Die Zinshöhe ist doch nicht variabel, oder?
Danke für die Hilfe