Auslegung der Abtretungsurkunde?

  • Einfacher Fall:

    Abtretungsurkunde liegt vor, in der eine Gesamtgrundschuld (lastend auf 2 Blättern) abgetreten werden soll an Bank X. Der Antrag dazu betrifft ebenso die beiden Blätter.

    Es gibt jedoch keine Gesamtgrundschuld mehr, da die Mithaftentlassung auf einem der beiden Blätter im Jahr 2000 eingetragen wurde. Hat die Bank wohl nicht ins Grundbuch vor der Abtretung geschaut ;).

    Frage: Kann ich die Abtretungsurkunde einfach auslegen, da es ja auf dem einen Blatt geht? Oder muss ich insgesamt zurückweisen, da es keine Gesamtgrundschuld mehr gibt? :gruebel:

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