In der notariellen Urkunde heißt es bzgl. der Auflassung wie folgt:
Die "Übertraggeber" übertragen das Eigentum Gemarkung xy... auf die Empfänger "Übertragsnehmer" - und zwar als Erwerber zu je 1/3 Anteil. Die Empfänger nehmen die Übertragung an.
Weiter heißt es:
Die Erschienene zu 2 (=eine der Erwerber) erhält und verwahrt ihren 1/3-Anteil zu treuen Händen für den Erschienenen zu 3 (einer der beiden anderen Erwerber) und darf diesen weder veräußern noch belasten ohne Zustimmung des Erschienenen zu 3.
-> Ist das zulässig und vor allem eintragungsfähig? Habe so etwas noch nie gehabt und so recht auch nichts Vergleichbares in Kommentierungen gefunden.
Gruß,
Martina