Firmenänderung aufgrund Gesellschafterwechsel

  • Ich würd mich hier gern mal dranhängen mit einer Frage zum Thema Wesentlichkeitsschwelle:

    Ich habe zwei Gesellschafterwechsel bei einer GbR ins Grundbuch einzutragen. Es wurden jeweils ca. 20 Prozent der Anteile übertragen. Mir wurde zwar eine UB eingereicht, allerdings nur zu dem letzten der beiden Anteilsverkäufe. Davor wurden seit 2008 nie Änderungen im Gesellschafterbestand ins Grundbuch eingetragen.

    Kann ich dann jetzt nicht davon ausgehen, dass sowieso keine 95 Prozent der Anteile in den letzten 5 Jahren übergegangen sind und auf die Anforderung einer weiteren UB verzichten?

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