Hallo zusammen,
iich habe da ein Problem und bin nun auf Lösungsfindung. I
Wir haben ein VU u. KFB erwirkt. Der Schuldner ist Pole und war während des Verfahrens in Berlin gemeldet. Als das VU erlassen wurde, konnte dies nicht mehr zugestellt werden, EMA war ohne Erfolg. Wir haben daraufhin die öffentliche Zustellung des VU und auch des KFB´s beantragt, was erfolgt ist. Nach der Zustellung haben wir erneut eine EMA gemacht die ergab, dass der Schuldner nach Polen verzogen sei.
Daraufhin haben wir bei Gericht die Bestätigung als europäische Vollstreckungstitel beantragt. Nun teilt das Gericht mir mit, dass dieser nicht erteilt werden kann, weil die Titel öffentlich zugestellt worden sind.
Ich bin jetzt etwas ratlos. Ich habe eine 3 Jahre alte Anschrift vom Schuldner in Polen von der ich aber ausgehen darf, dass sie nicht mehr stimmt. Hätte ich darunter noch Zustellversuche unternehmen und Kosten entstehen lassen müssen? Ein RA aus Polen teilte mir mit, dass es dort kein Amt gibt, das Adressauskünfte erteilt. Es ist in Polen so, dass der Gerichtsvollzieher mit Titel und Auftrag losgeht und dann feststellt, ob der Schuldner dort wohnt oder nicht und wenn nein, sich erst dann auf die Suche nach dem Schuldner macht.
Was mache ich denn jetzt? Häng ich mir den Titel an die Pinnwand und mach alle Jubeljahre mal ne EMA?
Ich bin für jegliche Anregung dankbar...
LG Andrea
PS: Es ist tatsächlich meine erste Erfahrung mit der europäischen Vollstreckung