Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen:
Benötigt man für einen Pfändungsbeschluss (ohne Überweisung) aus einem Arrestbeschluss für die Vollstreckung das Formular für den PfB?
M. E. ja, da § 930 ZPO auf § 829 ZPO verweist und sich auch aus der ZVFV nichts anderes ergibt.
Die Sache hier ist extrem eilbedürftig und ich bin mir nicht sicher, ob ich wirklich wegen des fehlenden Formulars beanstanden muss.