Hallo zusammen,
ich möchte für einen Gläubiger Kosten für ein Beschwerdeverfahren von mehreren Schuldnern festsetzen. Die Schuldner haben die Gebühren beanstandet und sind der Meinung, dass die Gebühr für das Beschwerdeverfahren insgesamt nur einmal entsteht. Ich denke, dass das nicht so ist, aber ich finde keine Stelle im Kommentar, welche mir das bestätigt. Sicher sehe ich nur in den falschen Vorschriften nach oder ?
Kann mir Jemand dazu etwas sagen ?