Hallo zusammen,
einen passenden Thread habe ich leider nicht finden können, obwohl es allerlei über die Vollstreckbarkeit von Titeln gab...
Ich bin in der Familienabt. tätig und hier wurde die Klauselerteilung eines ellenlangen Vergleiches beantragt.
Viele Punkte sind nicht vollstreckbar, sodass wohl die Klausel so ähnlich lauten wird wie "Vollstreckbare Ausfertigung hinsichtlich der Ziff. 1a), 4 b) und 8 a) des Vergleiches"
Dann gibt es viele Punkte, die so lauten wie "Der Ehemann verpflichtet sich, der Ehefrau 5.000,00 Euro zu zahlen. Damit ist xx und xx abgedeckt." Soweit so gut.
Mir macht folgender Passus Probleme :
"Die Beteiligten sind sich einig darüber, dass die für ihren Sohn S angesparten Vermögenswerte wertmäßig hälftig zwischen ihnen aufgeteilt werden und jeder von ihnen für S Vermögen separat bildet.
Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Ehemann, den von ihm von Ss Konto abgehobenen Betrag von 4.000,00 Euro auf Ss Konto zurückzuführen ."
Ist das jetzt ein einfach etwas anders formulierter Zahlungstitel?
Auf der anderen Seite, hat kann die Ehefrau überhaupt im Falle des Falles vollstrecken, dass 4.000 Euro auf das Konto von S (und nicht ihr) gehen?
Bitte helft mir.