Hallo zusammen,
ich habe einen KFA vorliegen, in welchem ich die Kosten für eine Geschäfts - und Einigungsgebühr nach VV 2300 und 1003,1000 RVG festsetzen soll. Ein Vollstreckungsauftrag an den GV war erteilt. Der GV hat den Gl-PV um Zustimmung zu der gütlichen Erledigung und Zahlungsvereinbarung mit dem Sch. gebeten. Diese wurde erteilt.
Weiß Jemand, wie die aktuelle Rechtssprechung dazu ist ?