Hallo zusammen, über die Suche hab ich nichts gefunden daher hier meine Frage zu folgendem Fall
Es gibt ein handschriftliches Testament mit Teilungsanordnung, und der Einsetzung eines Testamentvollstreckers sowie eine Eröffnungsniederschrift.
Der Testamentvollstrecker überträgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung wie angeordnet je eine Immobilie auf den Erben A und eine auf den B.
Brauche ich da nicht auch noch einen Erbschein, denn der ist doch auch ein Teil der Eintragungsgrundlage, oder bin ich grad völlig schief gewickelt