Hallo, wir (Gläubiger) haben vor 8 Jahren eine Lohnpfändung über einen Teilbetrag beantragt, welcher nun vollständig über monatliche Überweisungen des Arbeitgebers abbezahlt wurde. Da wir noch Ansprüche gegen den Schuldner haben, würde ich jetzt gerne einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Lohnpfändung) beantragen. Jetzt frage ich mich, ist das notwendig, oder reicht es aus, wenn ich dem Drittschuldner (Arbeitgeber) mitteile, dass wir noch eine offene Forderung gegen den Schuldner haben und eine Forderungsaufstellung vorlege??? Herzlichen Dank für eure Hilfe!
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