Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wenn ein Abmahnung erfolgt ist, welche Kosten kann man dann als erstattungsfähig ansehen - angenommen die Abmahnung besteht aus einer Seite und führt promt zum Erfolg?
So weit ich raus bekommen habe wird nach 2300 VV RVG festgesetzt. Ist eine 1,3 Geschäftsgebühr immer angemessen?
Vielen DAnk schon mal im Voraus.
Viele Grüße Martina