Hallo,
ich soll Parteikosten nach JVEG im KFA geltend machen. Leider habe ich dies noch nicht gemacht und weiss auch die Gebührensätze nicht nur dass diese ohne Umsatzsteuer erstellt werden.
Darf ich auch den Verdienstausfall geltend machen wenn ich den Zeitaufwand geltend gemacht habe. (damit ich das für´s nächste mal weiß.)
Muss meinen Chef eh fragen ob nur die Fahrtkosten geltend gemacht werden sollten.
Habe mal eine Aufstellung versucht.
Fahrtkosten nach § 5 JVEG)( z. B. € 0,25 x 260 km (von a nach b und wieder zurück ?
Zeitaufwand nach § 20 JVEG 8 Std. x 3,50 pro Std. ?
Entschädiung Verdienstausfall § 22 JVEG(Arbeitnehmer) 17,00 pro Std?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar, da ich die Sache (KFA so schnell wie möglichst erstellen soll)