Erbengemeinschaft wil Eigentum erwerben

  • Ich schließe meinen Fall hier mal an:

    Eine Erbengemeinschaft ist Eigentümer verschiedener Grundstücke und betreibt auf diesen wohl Landwirtschaft.

    Nun wurde hinsichtlich eines weiteren (landwirtschaftlichen) Grundstückes ein Kaufvertrag abgeschlossen und die Auflassung erklärt, zugunsten von A und B in Erbengemeinschaft nach C.
    Vorgetragen wird im Kaufvertrag wie die Erbengemeinschaft von A und B entstanden ist. Der Erwerb des Grundstückes erfolge aus Mitteln des Nachlasses. Man wolle auch dieses landwirtschaftlich nutzen.

    Kann man aufgrund der bloßen Angaben der Erwerber davon ausgehen, dass ein Surrogationserwerb erfolgt und die Neueintragung "in Erbengemeinschaft" zulässig ist?

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