Nicht das 1. Mal erhalte ich ein formloses Schreiben aus Österreich, in dem die Erbschaft ausgeschlagen wird und bin mir unsicher, ob dies ausreichend ist.
Grundsätzlich kennt man in Österreich keine Erbausschlagungen, da das Erbe positiv angenommen werden muss.
Und es genügt die Ortsform. Die Beiträge hierzu habe ich gelesen, aber in den Fällen wurde die Erbausschlagung vor dem österreichischen Gericht abgegeben und dann nach Deutschland gesandt.
Genügt das einfache Schreiben direkt an das deutsche Nachlassgericht ebenfalls?