Ich habe einen Grundstückskaufvertrag, bei dem die X GmbH als Eigentümerin und die Y GmbH als Käuferin auftreten.
Die X GmbH ist laut Angabe des Notars das Tochterunternehmen der Y GmbH, ein Nachweis darüber liegt mir nicht vor.
Die X GmbH wird vertreten durch die GF A und B, die Y GmbH wird vertreten durch die GF A und C. Ich habe bemängelt, dass GF A weder von der X noch von der Y GmbH vom 181 BGB befreit ist.
Nun wurde mir der Gesellschaftsvertrag der X GmbH vorgelegt, aus dem sich Folgendes ergibt: "Für die innere Ordnung gilt, dass im rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Gesellschaftern oder Beteiligungsunternehmen die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind, soweit sie gleichzeitig als gesetzliche Vertreter oder Prokuristen berechtigt sind, den Gesellschafter oder das Beteiligungsunternehmen zu vertreten."
Nun habe ich aber nur die Befreiung des GF A vom § 181 BGB durch die X GmbH, aber nicht durch die Y GmbH. Dies habe ich bemängelt.
Ich frage mich aber, ob und wie mir noch ein Nachweis darüber erbracht werden kann, dass die X GmbH tatsächlich ein Beteiligungsunternehmen der Y GmbH ist. Die Aussage des Notars reicht mir eigentlich nicht aus.