Der PfüB soll auf Grundlage eines Versäumnisurteils erlassen werden.
Tenor:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen die Herausgabe des PKW...
2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des PKW... in Verzug befindet.
Das Versäumnisurteil ist mit Klausel und Zustellungsvermerk des UdG versehen.
Muss hier für den Erlass de PfüB noch etwas nachgewiesen werden oder ist dies bereits im Klauselerteilungsverfahren erfolgt und der PfüB kann jetzt erlassen werden?