Hallo zusammen,
meine Kenntnisse zur Vollstreckung aus dynamischen Unterhaltstiteln sind etwas eingerostet. Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek in Höhe von 13.700 EUR nebst Verzugszinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Zustellung des Titels.
Grundlage der Eintragung bildet eine Urkunde des Jugendamtes aus dem Jahr 2004, in der sich der Kindsvater zu dynamischen Unterhaltszahlungen (Angabe als Prozentsatz) verpflichtet. Die Urkunde liegt auch als vollstreckbare Ausfertigung vor und wurde dem Schuldner zugestellt.
Jetzt beantragt der Anwalt die Eintragung der ZwaSiHyp für die Hauptforderung i. H. v. 13.700 EUR. Dazu legt er eine "Forderungssaufstellung" bei, aus der sich auch nur die Summe der Forderung ergibt, nicht aber wie die Höhe der Forderung berechnet wurde. Vom Gefühl her reicht mir das nicht aus. Müsste nicht detaillierter aufgeschlüsselt sein für welche Zeiträume welcher Unterhalt geltend gemacht wird?
Außerdem meine ich, dass ich die Zinsen nicht eintragen kann, weil diese nicht tituliert sind. Sehe ich das richtig?
Einen schönen Sonntag noch!