Hallo Zusammen,
ich habe einen Fall, mit welchem nicht nur ich, sondern auch alle anderen Kollegen zum ersten Mal betraut sind - ganz nach dem Motto "Das hatte ich auch noch nie"
Eingetragen ist eine Sicherungshypothek für das Finanzamt.
Unter Vorlage einer löschungsfähigen Quittung beantragt nun eine GmbH Grundbuchberichtigung. Die GmbH ist aber nicht Eigentümerin des Grundstücks.
Aus der Quittung ergibt sich, dass die GmbH die Forderung beglichen hat. Der Wortlaut des Antrags ist folgender: " Die ... GmbH hat die durch Sicherungshypothek unter Abt. III lfd. Nr. ... gesicherte Verbindlichkeit des Eigentümers abgelöst. Zum Nachweis in öff. begl. Form wird auf die löschungsfähige Quittung des Gläubigers verwiesen. Als Folge dessen ist die Forderung auf die ... GmbH übergegangen. Es wird beantragt, das Grundbuch in Abt. III lfd Nr. ... dahingehend zu berichtigen, anstelle des Finanzamts ... die ... GmbH als neue Gläubigerin zu verzeichnen."
Nun scheiden sich die Meinungen. Kann im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen werden, dass nunmehr die GmbH Gläubigerin ist, oder gibt es hier noch etwas Besonderes zu beachten?
Ich hoffe, dass sich vielleicht hier jemand findet, der diesen Fall doch schon einmal hatte. Der Schöner/Stöber bietet leider wenig Hilfe (Rz. 2736 ist leider ziemlich knapp).
Vielen Dank im Voraus!