Kostenerstattung in OWi-Sachen

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Kostenfestsetzung in OWi-Sachen.

    Das Verfahren wurde durch Beschluss eingestellt, die Kosten des Verfahrens, sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen sind der Staatskasse auferlegt.

    Nun wurde ein Antrag auf Kostenerstattung seitens des Betroffenen gestellt.

    Ist zu diesem Antrag der/die BezirksrevisorIn anzuhören?

    Lieben Dank in Voraus!

  • Hallöchen,

    also ich höre in diesen Fällen immer die Bezirksrevisorin vor der Festsetzung an. Es handelt sich schließlich um eine Vergütung aus der Landeskasse, weshalb man die Vertreterin der Landeskasse auch anhören sollte. :)

    Liebe Grüße!

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