Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Kostenfestsetzung in OWi-Sachen.
Das Verfahren wurde durch Beschluss eingestellt, die Kosten des Verfahrens, sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen sind der Staatskasse auferlegt.
Nun wurde ein Antrag auf Kostenerstattung seitens des Betroffenen gestellt.
Ist zu diesem Antrag der/die BezirksrevisorIn anzuhören?
Lieben Dank in Voraus!