Hinterlegung eines Betrages aus verpfändeter Versicherung

  • Ich brauche mal wieder eueren Rat. ?(

    Ich habe den Antrag einer Versicherung auf Hinterlegung des Betrages aus einer abgelaufenen Versicherung auf dem Tisch.

    Der Fall liegt so:

    Die Versicherung wurde von einer GmbH (Versicherungsnehmer) als Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, um eine Versorgungszusage an eine Einzelperson (versicherte Person) abzusichern.

    Die Ansprüche aus dieser Versicherung wurden von der GmbH (Versicherungsnehmer) an die versicherte Person zur Sicherung aller Ansprüche verpfändet.

    Nun ist die Versicherung abgelaufen.

    Das Versicherungsinstitut will die Versicherung an die GmbH als Einmalbetrag auszahlen.

    Die GmbH soll dann aufgrund der ursprünglichen Versorgungszusage eine monatliche Rente an die Einzelperson (VP) zahlen.

    Die Einzelperson (VP) ist ja aber Pfandgläubiger geworden und erteilt nun keine Pfandfreigabe.

    Die Versicherungsgesellschaft will daher "die Leistung" hinterlegen.

    Meine Fragen sind:

    1. Genügt mir dieser von der Versicherung dargestellte Sachverhalt als Hinterlegungsgrund? - Ich meine "ja"

    2. Als Empfangsberechtigter ist nur die GmbH (Versicherungsnehmer) angegeben. Müsste hier nicht auch der Pfandgläubiger als weiterer Empfangsberechtigter aufgeführt werden?

    Ich danke euch :)

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • 1. Ja, der Vortrag des Sachverhalts genügt als Hinterlegungsgrund (Gläubigerungewissheit gem. § 372 BGB).

    2. Ja, der Pfandgläubiger ist auf jeden Fall als weitere Empfangsberechtigter aufzunehmen. Ansonsten hättest du nur einen einzigen und müsstest auf Antrag an diesen auszahlen. Das gibt es nur beim Annahmeverzug.

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