Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil

  • Kommanditist A stirbt. Im Gesellschaftsvertrag steht folgender Passus. Bei Tod des Gesellschafters A geht sein Kommanditanteil jeweils zur Hälfte auf B und C über. Der Übergang erfolgt unmittelbar und automatisch, ohne dass es weiterer Erkärungen bedarf. Die weiteren Gesellschafter stimmen bereits jetzt dieser Nachfolgeregelung zu.

    Nun melden alle Gesellschafter der KG, der Alleinerbe von A sowie B und C an,

    - dass der Kommanditist A durch Tod ausgeschieden ist und

    - B und C aufgrund der Bestimmung im Gesellschaftsvertrag der KG nunmehr Kommanditisten mit einer Haftsumme von ... € (jeweils 1/2 der Haftsumme des verstorbenen Kommanditisten) sind.

    M.E. handelt es sich nicht um einen Fall der Sondererbfolge, sondern um einen Fall der Sonderrechtsnachfolge. Liege ich richtig?

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