Kommanditist A stirbt. Im Gesellschaftsvertrag steht folgender Passus. Bei Tod des Gesellschafters A geht sein Kommanditanteil jeweils zur Hälfte auf B und C über. Der Übergang erfolgt unmittelbar und automatisch, ohne dass es weiterer Erkärungen bedarf. Die weiteren Gesellschafter stimmen bereits jetzt dieser Nachfolgeregelung zu.
Nun melden alle Gesellschafter der KG, der Alleinerbe von A sowie B und C an,
- dass der Kommanditist A durch Tod ausgeschieden ist und
- B und C aufgrund der Bestimmung im Gesellschaftsvertrag der KG nunmehr Kommanditisten mit einer Haftsumme von ... € (jeweils 1/2 der Haftsumme des verstorbenen Kommanditisten) sind.
M.E. handelt es sich nicht um einen Fall der Sondererbfolge, sondern um einen Fall der Sonderrechtsnachfolge. Liege ich richtig?