Inhaltsänderung Nießbrauch

  • Hallo zusammen

    Ich soll eine Inhaltsänderung bzgl. eines bestehenden Nießbrauchs für Ehegatten vornehmen, da das Grundstück an einen Ehegatten aufgelassen wird und der Nießbrauch nunmehr nur noch dem anderen Ehegatten zustehen soll.

    Ich bin mir unsicher, ob dies noch im Rahmen des § 877 BGB liegt und eintragbar ist oder ob eine vollständige Aufhebung des bestehenden Nießbrauchs und eine Neubestellung eines Bruchteilsnießbrauchs erforderlich ist.

    "Anstatt des Nießbrauchs für A und B -in Gesamtberechtigung nach § 428 BGB- soll ein Bruchteilsnießbrauch von 1/2 für B eingetragen bleiben. Alle Beteiligten bewilligen und beantragen die Änderung des Nießbrauchs dahingehend, dass anstelle des Nießbrauchs für A und B lediglich ein Bruchteilsnießbrauch von 1/2 für B eingetragen wird."

    Danke für die Hilfe und viele Grüße, Grundbuchfee

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