Hallo, ich habe folgendes Problem:
Es ist bewilligt und beantragt worden eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Berechtigten oder zugunsten einer von der Berechtigten noch zu benennenden weiteren Betreiber- und/oder Infrastrukturgesellschaft auf dem jeweiligen Grundstück in Form eines Windenergieanlagenbetriebsrechts, Leitungsrechts, Rotorrechts, Wegerechts, Geh- und Fahrtrechts, Abstandsflächenrechts und Unterlassungsverpflichtungen einzutragen.
Im BV sind 8 Grundstücke (jeweils Waldfläche) eingetragen.
Schöner/Stöber, Rn. 1515a führt aus, dass eine Vormerkung nur dann genügt, wenn es sich nur um einen Anspruch auf Einräumung eines Rechts handelt. Nur ein Anspruch liegt demgemäß vor, "wenn die Rechtseinräumungspflicht durch verschiedene Tatbestände ausgelöst wird, aber Schuldner, Gläubiger und Ziel des Anspruchs, zB Verschaffung von Eigentum, identisch sind."
Ich bin mir nicht sicher, ob in meinem Fall tatsächlich nur ein Anspruch vorliegt, bzw. ob diese eine Vormerkung dann bestimmt genug wäre. Es sind ja 8 Grundstücke belastet und ich bezweifle, dass jedes der Rechte bei einer eventuellen Umschreibung in die Dienstbarkeit später auch an jedem der Grundstücke lasten soll.
Vielleicht hat ja jemand dazu eine Idee.
Vielen Dank schon mal