Beiträge von schenser

    Hier wurden/werden alle laufenden Jugendstrafvollstreckungen durchgesehen.

    Auch hier wurden alle Verfahren, in denen ein VU derzeit in Haft ist mittels Select gesucht, geprüft und in einer Ecxel-Tabelle erfasst mit dem Vermerk "relevant oder nicht relevant". Diese Tabelle wird jetzt durch alle "Vollstrecker" weitergeführt dahin, dass alle BtM-Verfahren, sobald sie auf dem Tisch landen, geprüft und in der Liste erfasst werden (Stand jetzt ca. 450 Verfahren die erfasst wurden - die Liste wächst arbeitstäglich). Die sodann relevante Quote, die nach neuen gesetzlichen Kriterien zu beurteilen ist, dürfte so bei 40 % = ca. 180 Verfahren derzeit liegen. Mit Prüfung durch Vollstreckungsstaatsanwalt, Vorlage an Gericht, neue Entscheidung, Rückabwicklung alte Entscheidung.....

    Problematisch ist, dass alle möglichen Aspiranten aufgrund des Aufgabengebietes ggf. nicht in den Genuss der Höhegruppierung kommen werden - was zur Folge haben könnte, dass wir hier Abteilungen haben, in denen E9 möglich ist und wieder andere, die mit E5 oder E6 zurecht kommen müssen (Stichwort: schwierige Tätigkeiten). Wenn dieser Fall eintritt, haben wir hier viel "Spaß".

    "Ich überspitze bewusst und bitte um Nachsicht, aber lese ich das richtig: "Wir müssen die bisherige Bezahlung beibehalten, der Steuerzahler kann sich mehr nicht leisten und dann geht's uns allen wenigstens gleich schlecht"? (Ich unterstelle, da was missverstanden zu haben. Hoffentlich.)"

    Keinesfalls war das so gemeint - die Tragweite der Entscheidung hat selbstverständlich Einfluss auf das Beamtengefüge (finanziell und personell) und muss Korrekturen, die dem Staatssäckel weh tun werden, nach sich ziehen. Nicht heute oder morgen, aber in den nächsten Jahren.....

    Beim E9a netto sind die Sozialversicherungsbeiträge schon ab (Zahlen von oeffentlicher-dienst.info). Beim A9 netto ist noch die PKV abzuziehen, das ist natürlich richtig. Ich halte das aber nicht für problematisch: Zum einen sehe ich E9a vs. A9, wie schon geschrieben, nicht als dem Abstandsgebot unterliegende Fragestellung an.

    Warum sollte es keine Frage des Abstandsgebots sein, wenn der mD nahezu flächendeckend höher bezahlt wird als der Einstieg in den gD?

    Zitat JHS: "Wenn das kommt und jemand will von mir was außerhalb meiner Geschäftsaufgabe oder Mithilfe woanders oder Vertretung - dann verweise ich auf den gut bezahlten Beschäftigten neben mir und mache gar nix."

    Ohne Weisung von oben wird es also von den Präferenzen der Geschäftsleitung abhängig sein.

    Hier darf/muss jeder Mitarbeiter seine ausgeübten Tätigkeiten listen und von einfach bis selbständig (im Sinne von "arbeitet nicht nur allein") werten. Hab ich grad für meine Buchhalterin gemacht. Ist komplett nach unten runtergebrochen worden.

    Hier ist zumindest die Diskussion begonnen worden, was schwierige/höherwertige Tätigkeiten der Geschäftsstellen sind, um eine Abgrenzung schaffen zu können. Entscheidungen wurden noch nicht getroffen.

    Für mich ist die BAG-Entscheidung finanzpolitischer Selbstmord (eben, weil es zwangsläufig auf die Beamten durchschlagen muss) und möglicherweise der Beginn/Versuch der Abschaffung des Berufsbeamtentums - wer will zu diesen Konditionen schon noch Beamter werden.

    nun, mag ja alles sein (tbh muss ich sagen: das klingt eher nach organisatorischen schwächen (des privaten Betreibers?), die durch vorgeschobene angebliche technische Probleme kaschiert werden sollen)

    sei es wie es sei: es mag sich zunehmend erweisen, dass Vollstreckungsorgane eure Vollstreckungsersuchen nicht ausführen

    Das ist richtig. Manche rufen an und bitten darum - andere weisen zurück. Irgendwann wird sich auch unsere Praxis ändern....

    Was ist Unsinn? Wir haben eine zentrale (privat-betriebene) Poststelle, die das elektronische Postfach - ein gemeinsames für 2 Behörden (AG + STA) führt. Nach deren Auskunft ist es so - geht was raus, kommt nix rein bzw. hängt irgendwo in der Warteschleife.

    1. Es wundert mich dass die elektronische Poststelle privat betrieben wird. Mir als Notar ist das Auslagern derartiger Funktionen auf Drittanbieter nicht gestattet, und es wäre ja wohl auch niemand auf die Idee gekommen, die traditionelle Poststelle außerhalb der Behörde und von einem privaten Dienstleister betreiben zu lassen.
    2. Die Postfächer sind duplexfähig. Es mag sein, dass Sendungs- und Empfangsjobs nacheinander oder abwechselnd ausgeführt werden, aber dafür gibt's job queues (Warteschleifen). Die Übermittlung einer Nachricht dauert ein paar Sekunden, dann kommt die nächste dran (rein oder raus). Wenn etwas "stundenlang" blockiert ist, ist irgendwas nicht in Ordnung. Die Infrastruktur muss halt stimmen, aber 'ne ömmelige 1000 Mbit Leitung (= das kann ein privater Kabelfernsehanschluss) wird euer Dienstleister doch wohl mindestens haben. Und ganz abenteuerlich ist das angebliche einstündige (!!) "Versendefenster". Das elektronische Postfach ist immer auf, wenn nicht gerade Wartung ist, und man kann rund um die Uhr versenden und empfangen.

    Unser Justizzentrum ist ein ÖPP - eine öffentlich-private Partnerschaft. Nicht-hoheitliche Tätigkeiten (Post, Aktentransport u.a.) sind auf den privaten Betreiber ausgegliedert (das schon seit Bezug 2008). Und was das Technische angeht, kann ich nur die Info des Betreibers weitergeben. Die IT-Infrastruktur führt im Übrigen nur als Beispiel dazu, dass Anwendungsprogramme zum Entschleunigen beitragen - man kann ruhig noch was anderes machen, wenn man eine Maske öffnen möchte oder aber eben 1 oder 2 Minuten auf die sich drehende Uhr starren. Wir haben ja noch nicht mal Voice-over-IP.

    Wir haben uns hausintern geeinigt, dass wir GVZ-Aufträge per Papier senden und, wenn die Aufforderung zur elektronischen Einreichung folgt, diese elektronisch nachreichen. Dafür hat ein Mitarbeiter ein tägliches Zeitfenster von einer Stunde, um die Versendung zu realisieren. Senden wir raus, kann in dieser Zeit nämlich nichts rein über das elektronische Postfach.

    sorry, aber das ist blanker Unsinn.

    Was ist Unsinn? Wir haben eine zentrale (privat-betriebene) Poststelle, die das elektronische Postfach - ein gemeinsames für 2 Behörden (AG + STA) führt. Nach deren Auskunft ist es so - geht was raus, kommt nix rein bzw. hängt irgendwo in der Warteschleife.

    Ich finde es nicht richtig, GVZ-Anträge weiterhin erstmal per Papier zu versenden und damit letztlich dem Vollstreckungsorgan die Verantwortung dafür zuzuschieben, ob und dass die -meines Erachtens zwingende- Form des § 130d ZPO eingehalten wird.

    wie gesagt: "ziemlich dünn"... ich als Vollstreckungsgericht oder GV würd mich auch nicht darauf einlassen...

    aber wenn ich versuchen möchte, einer Vollstreckung zum Erfolg zu verhelfen, ist er vielleicht genau das wert: einen Versuch

    Natürlich kann man es versuchen, aber ich finde solche Versuche gegenüber dem Vollstreckungsorgan ungehörig. Gerade, wenn man es besser weiß und die Rechtslage kennt.

    Noch haben wir uns an die Rechtsauffassung der GenStA zu halten.

    Die Verpflichtung besteht natürlich - und geht bei Bundeslandwechsel mit. Heißt - bleibst du 5 Jahre in Sachsen im Dienst, gibt es keine Rückzahlungsverpflichtung, da du ja dem öffentlichen Dienst erhalten bleibst.

    Wie gesagt, wir hatten das Glück, dass damals (ist 20 Jahre her) eine Stellenausschreibung der GenStA Dresden in Berlin aushing. Wir hatten uns (2 Leute) dort beworben und parallel eine Blindbewerbung an das OLG Dresden geschickt mit dem jeweils wechselseitigen Hinweis auf die Bewerbung beim anderen. Zum Vorstellungsgespräch saßen dann OLG und GenStA gemeinsam da. Ob das heute noch so funktionieren kann, weiß ich leider nicht.

    Aber - aus der praktischen Erfahrung heraus - junge motivierte Rechtspfleger/-innen werden in Sachsen mehr als dringend benötigt, da es an allen Ecken recht prekär ist mit der Personallage. Also nur Mut - Bewerbung schreiben und ab damit.

    Wir haben uns (noch während des Studiums) auf offene Stellen in Sachsen (Heimat) beworben (die Stellenausschreibung hing in der FHVR aus) und dann, nach einem Vorstellungsgespräch in Sachsen und Zusicherung der Übernahme bei Bestehen der Prüfung, die vom Land Brandenburg angebotene Ernennungsurkunde abgelehnt und zum nächsten 1. des Monats den Dienst in Sachsen angetreten.

    Die Regelung wurde seitens der GenStA ausschließlich für den eigenen Beritt - mehr aus Gründen des Haushaltsrechts - getroffen. Insoweit müsstest du wohl das OLG befragen.

    Das OLG hat mir hierzu (bezüglich einer anderen Info die Strafvollstreckung betreffend) geantwortet, dass die Information der für die Jugendstrafvollstreckung Zuständigen zu Fragen der Strafvollstreckung nur in die Zuständigkeit der GenSta falle, nicht in die des OLG. Man zählt uns am OLG also zum Beritt der GenSta.
    Derlei Kompetenz(abwendungs)gerangel wäre lustig, träte der daraus erwachsende Schaden bei den Verursachern ein.


    Ich hab da so meine Zweifel, dass die GenStA die OLG-Auffassung kennt oder gar beachtet. Mir war es in der Deutlichkeit neu.