Eröffnetes Insolvenzverfahren über den Nachlass des E. E's Sohn S, der auch Erbe ist, hatte noch zu Lebzeiten des E einige Rechnungen von E ausgelegt. E hatte ihm damals gesagt: 'Nimm das doch nach meinem Tod von meinem Konto.'
E stirbt, und S nimmt von dem Konto 1.500,- € für die verauslagten Kosten (Miete, Kleidung, Essen). Dann merkt er, dass der Nachlass überschuldet ist, schlägt das Erbe aus. Ein nachrückender Erbe stellt dann den Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.
Frage: Kann S die 1.500,- € gem. § 324 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten geltend machen? Ich bin da unsicher, da er die Auslagen ja v o r dem Erbfall gemacht hat, das wären dann ja eigentlich Insolvenzforderungen? Müsste S die vom Konto genommenen 1.500,- € also an den Insolvenzverwalter zurückzahlen und seine Forderung zur Tabelle anmelden?
Viele Grüße